GVL – Leistungsschutzrechte – Wofür gibt es das? Erklärt in einem Video.

Wofür gibt es die GVL? Bild: Screenshot YouTube-Kanal GVL

Wofür gibt es die GVL? Bild: Screenshot YouTube-Kanal GVL

Gelegentlich werden wir als Medienhersteller gefragt, was es mit der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten, kurz GVL, auf sich hat. Zu diesem Thema hat die GVL nun auch ein anschauliches Video auf YouTube veröffentlicht. In vier Minuten wird bilderreich erklärt, wofür es eine Verwertungsgesellschaft wie die GVL gibt. Für wen nimmt sie welche Rechte wahr und wie profitieren ausübende Künstler, Musiker und Hersteller? Und braucht es dafür einen Labelcode?

GEMA, GVL, Labelcode – Unterstützung und Service von DMS Disk Media Service Berlin

Auch Hersteller und Interpreten haben Rechte an den von Ihnen „festgelegten“ (interpretierten) Werken. Diese Rechte werden, im Falle der (kostenlosen) Mitgliedschaft, durch die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) wahrgenommen. So schüttet die GVL z.B. für die (mögliche) Zweitauswertung von Einspielungen ca. 30 – 35% der nachgewiesenen Honorare zusätzlich an den Musiker aus. Eine weitere „Zweitauswertung“ der Interpretenrechte, das Senderecht, rechnet die GVL mit dem sog. Label ab. Zur EDV-gerechten Erfassung der Sendeminuten vergibt die GVL einen Labelcode, z.B. CUE Sound Service = LC-05335.

Sollen also Tonträger z.B. vom Rundfunk gesendet werden, gilt durch den Aufdruck des Labelcodes das Senderecht als erteilt. Die Rundfunkanstalt wird in Ihrem Sendebericht den Labelcode zur Verrechnung mit der GVL benutzen.

Was ist nun für den Auftraggeber einer Vervielfältigung von Tonträgern zu beachten?

  • Ist ein eigenes Label vorhanden, wird natürlich der eigene Labelcode vewendet. (Die Anmeldung eines Labels kann leider erst nach der Veröffentlichung der ersten Produktion beantragt werden, die dann jedoch keinen Labelcode tragen darf.)
  • Wer auf kein eigenes Label zurückgreifen kann: unser Partner CUE Sound Service stellt gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25,- € – den Labelcode 05335 für die bei uns hergestellten Tonträger zur Verfügung. In diesem Fall übernimmt CUE Sound Service auch die (Pflicht-) Bemusterung des Deutschen Musik- und des Rundfunkarchivs mit 3 Exemplaren des Tonträgers. Für dieses Verfahren ist es unerlässlich, die Leistungsschutzrechte für die mit unserem Labelcode versehenen Tonträger, auf CUE Sound Service zu übertragen (denn genau das besagt der Labelcode). Da eine eventuelle Ausschüttung der GVL (ca. 1,79 € /Sendeminute) an das Label nicht nach Interpreten oder Titeln aufgeschlüsselt wird, ist eine Auskehrung an den Auftraggeber nicht möglich und bleibt daher Eigentum von CUE Sound Service.

Achtung! Die Verwendung eines Labelcodes garantiert nicht die Sendung in Rundfunk oder TV, erleichtert aber den entsprechenden Redakteuren die Durchführung und Abrechnung und ist somit praktisch ein „Muss“.

Weitere Informationen bei DMS Disk Media Serice GmbH Berlin 

Im Downloadbereich sind Formular für den Labelvertrag und GEMA-Angelegenheiten zu finden